Willkommen auf der Webseite der Zentralen Strahlenschutzregister des
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie!
Informationen
Das Zentrale Dosisregister dient der Speicherung von strahlenschutzrelevanten Daten aus folgenden Bereichen:
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Dosismesswerte von strahlenexponierten Arbeitskräften (Ergebnisse der physikalischen Kontrolle
werden von akkreditierten Auswertestellen übermittelt)
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Anträge auf Ausstellung von Strahlenschutzpässen; Meldungen von Strahlenschutzpasseintragungen
(Dosismesswerten) durch Bewilligungsinhaber eines externen Unternehmens
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Gesundheitliche Beurteilungen durch ermächtigte Ärzte, arbeitsmedizinische Dienste und Krankenanstalten
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Neuerungen mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts am 01. August 2020
Wesentliche Änderungen betreffen den Strahlenschutzpass. Dieser ist nur mehr für im Ausland tätige externe Arbeitskräfte verpflichtend und kann nun auch für strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie B ausgestellt werden. Damit werden administrative Hürden beseitigt, die beispielsweise Studierende in ausländischen Forschungseinrichtungen betrafen. Die Strahlenschutzpass-Gebühr für die Ausstellung der Strahlenschutzpässe entfällt.
Eine weitere Erleichterung ist der Wegfall der Enduntersuchungen bei strahlenexponierten Arbeitskräften der Kategorie A.
Im Zusammenhang mit natürlicher Strahlung wurden neue Expositionssituationen definiert und in die Liste der „Tätigkeitsfelder“ aufgenommen. Diese sind neben der Einstufung (Kategorie A oder B) im Zuge der Anmeldung zur Dosimetrie an die ermächtigte Dosismessstelle zu melden und wie die übrigen Daten jederzeit aktuell zu halten.
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